Seit dem 01.07.2024 gelten neuen Richtlinien für Investitionszuschüsse des lsb h. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Antragstellung erfolgt zukünftig digital über unser Online-Portal. Es entfällt somit die papierhafte (bzw. per PDF) Antragstellung über Ihren Sportkreis.
- Zukünftig muss nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, falls gleichzeitig Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen beantragt werden möchten. Bisher mussten zwei separate Anträge eingereicht werden.
- Der Stundensatz für in Eigenleistung durch Vereinsmitglieder getätigte Arbeiten wird auf 15,00 Euro angehoben. Bisher lang dieser bei 10,00 Euro.
- Der Maximale Zuschussanspruch in Abhängigkeit zur Vereinsgröße wurde angehoben.