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07.07.2017
Das Präsidium des Landessportbundes Hessen (lsb h) hat eine Anpassung und Aktualisierung des Verhaltenskodex‘ sowie der Verhaltensregeln zum Kindeswohl beschlossen. Der Kodex gilt als grundlegendes Regelwerk für den Umgang mit Kindern durch ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hessischen Sport. Wichtig für alle (angehenden) Übungsleiter: Bei Lizenzerwerb oder -verlängerung muss ab dem 1. September 2017 die Einhaltung der aktualisierten Form des Kodex‘ per Unterschrift bestätigt werden.
„Der Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen aller Art. Außerdem sollen sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit im richtigen Umgang mit jungen Sportlerinnen und Sportlern vermitteln“, erklärt Maxi Behrendt, Referentin für juristische Angelegenheiten des lsb h.
Im Rahmen der Aktualisierung wurden wichtige inhaltliche Punkte ergänzt. Einer davon betrifft die Persönlichkeitsrechte (zum Beispiel das Recht am eigenen Bild) jedes Einzelnen. Mit der Unterzeichnung des aktualisierten Kodex‘ verpflichten sich die Mitarbeiter, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Ergänzt wurde auch der Satz: „Ich achte auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander und toleriere Mobbing nicht.“ Darunter versteht man etwa die Verbreitung von Gerüchten, Drohungen oder Beschimpfungen. „Uns war es sehr wichtig, diesen Punkt aufzunehmen. Schließlich zeigen Untersuchungen, dass sexualisierte Gewalt nicht nur von Erwachsenen, sondern auch von anderen Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird“, erklärt Sabine Bertram. Sie leitet bei der Sportjugend Hessen das Referat „Soziale Kompetenzen“ und berät Vereine zu Präventionsmaßnahmen im Bereich Kinderschutz.
Die Änderungen der Verhaltensregeln, die den Kodex seit seiner Einführung im Jahr 2013 ergänzen, tragen den technischen Entwicklungen Rechnung. So heißt es unter Punkt fünf, „Keine Geheimnisse mit Kindern“, dass diese „auch nicht in Chat, per E-Mail-Verkehr oder in andern Formen digitaler Kommunikation mit einzelnen Kindern“ geteilt werden.
Gemäß Paragraf 9 der Ausbildungsordnung des Landessportbundes sind alle Lizenzinhaber dazu verpflichtet, bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung den Verhaltenskodex unterzeichnet vorzulegen. Ab dem 1. September 2017 wird nur noch die aktualisierte Form des Kodex‘ akzeptiert. Sie kann über die Webseite der Sportjugend Hessen unter www.kindeswohl-im-sport.de heruntergeladen werden. Alle bereits vor dem Stichtag unterzeichneten und gerade eingereichten Erklärungen haben aber Bestand.
Auch für die Mitgliedsorganisationen des lsb h ist die Neuerung interessant. Schließlich nutzten viele Fachverbände den Verhaltenskodex des lsb h und der Sportjugend als Grundlage für ihren spezifischen Kodex. Auch zahlreiche Vereine lassen ihre Übungsleiter, Trainer und Helfer inzwischen den Verhaltenskodex unterzeichnen.
Kontakt
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Geschäftsbereich Kommunikation und Marketing
Isabell Boger
Pressereferentin
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