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Die Förderung vereinseigener Sportanlagen erfolgt nach den "Förderungsgrundsätzen des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau". Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Turn- und Sportverein, der in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen, als gemeinnützig anerkannt und Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. (LSBH) ist. Zuwendungen können gewährt werden, wenn ein sportfachlicher Bedarf vorliegt. Mit der Zuwendung muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Vorhaben dürfen erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.
Antrag Zuwendung Sportstättenbau PDF