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Die Stadt Frankfurt ist bereit, den Frankfurter Sport im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ideell, materiell oder finanziell zu unterstützen. Die folgenden Auszüge aus den Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt dienen einer ersten Orientierung:
Finanzielle Zuwendungen und andere Leistungen der Sportförderung werden grundsätzlich nur auf Antrag bewilligt. Antrags- und förderungsberechtigt sind die Frankfurter Turn- und Sportvereine, die Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. oder einer vergleichbaren Organisation sind. Die Vereine müssen im Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen und als gemeinnützig anerkannt sein sowie ihren Sitz in Frankfurt am Main haben.
Die Förderung durch die Stadt Frankfurt geschieht durch:
Die Überlassung städtischer Sportstäten (Sport- und Turnhallen, Sportanlagen, Bäder und sonstige sportlich genutzte Räume) für den nicht professionellen/nicht kommerziellen Trainings-, Spiel- und Sportbetrieb erfolgt mietfrei unter Heranziehung der Benutzer zu einer pauschal oder nach konkretem Nutzungsumfang festgelegten Beteiligung an den entstehenden Betriebskosten. Die Einzelheiten richten sich nach den jeweils geltenden Beschlüssen der städtischen Gremien.
Weitere Informationen: Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt
Sportstätten bzw. sportlich genutzte Räume von Vereinen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.
Folgende Zuwendungen sind möglich:
1. Pauschalzuwendungen
Die Bezuschussung erfolgt jeweils nur für eine Sportstätte an einem Standort. Die Höhe der jährlichen Bezuschussung ist abhängig von der Art der Sportstätte bzw. Größe der Halle.
2. Zuschüsse für Mieten und (Erb-) Pachten von Grundstücken zur sportlichen Nutzung
Soweit Vereine Grundstücke für sportliche Zwecke ganzjährig gemietet oder gepachtet haben bzw. ein entsprechendes Erbbaurecht nutzen, wird die Miete/Pacht/Erbpacht nach dem Anteil der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezuschusst.
3. Neubau- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von erheblichem Umfang auf vereinseigenen Sportanlagen
Vorrang haben Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten. Besonders berücksichtigt werden Maßnahmen, die zur Einsparung von Energie und Wasser führen. Neubauten und Erweiterungen können nur bezuschusst werden, wenn ausreichende Haushaltsmittel vorhanden sind, um alle anderen Bereiche der Sportförderung und insbesondere die Sanierung finanziell abzudecken. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Anteil der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Weitere Informationen: Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt
1. Pro-Kopf-Bezuschussung
Für jedes dem Landessportbund oder einer vergleichbaren Organisation gemeldete jugendliche Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird eine jährliche Pauschalzuwendung von 18,00 € gewährt, sofern dem Verein mindestens zehn Jugendliche angehören.
2. Übungsleiterbezuschussung
Für jede/n Übungsleiter/in werden im Jugendbereich 1,45 € pro Stunde – höchstens jedoch für 280 Stunden jährlich – als Zuschuss gewährt. Jeder Verein bzw. Abteilung kann pro 25 Jugendliche bis 18 Jahre eine/n Übungsleiter/in bezuschussen lassen. Für hauptamtlich eingestellte Sportlehrer/innen ist eine Bezuschussung von 1.990 € im Jahr möglich, wenn in entsprechendem Umfang Jugendgruppen trainiert werden.
3. Jugendleiterbezuschussung
Lizenzierte Jugendleiter/innen mit DOSB-Lizenz werden auf Antrag mit 250 € jährlich bezuschusst. Dabei können Vereine mit bis zu 200 Jugendlichen einen Jugendleiter/in, mit bis zu 500 Jugendlichen zwei Jugendleiter/
innen und mit mehr als 500 Jugendlichen max. drei Jugendleiter/innen bezuschussen lassen.
4. Ausgleich für die Kostenbeteiligung
Zum Ausgleich für die von den Vereinen zu entrichtende Kostenbeteiligung für die Nutzung städtischer Turn- und Sporthallen, der Eissporthalle und Bäder durch jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird jährlich ein pauschaler Zuschuss gezahlt. Dieser richtet sich nach der Zahl der in den entsprechenden Sportarten betreuten Trainingsgruppen mit jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
5. Projektförderung
Maßnahmen im Jugendbereich (z.B. mit besonderer sozialer Aufgabenstellung, Neuaufbau von Jugendabteilungen, Kooperation von Turn- und Sportvereinen mit Einrichtungen der Jugendhilfe, Einführung neuer Sportarten für Jugendliche, im Einzelfall auch Sportgeräteanschaffungen) können auf Antrag gefördert werden. Entsprechend den Regelungen des Kinder-/Jugendhilfegesetzes gilt insoweit eine Altersgrenze für die Teilnehmer/innen von 27 Jahren.
Weitere Informationen: Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt
1. Projektförderung des Breitensports
Die Stadt Frankfurt am Main fördert den Breitensport mit dem Ziel „Sport für Alle“. Schwerpunkt sind hierbei der Behinderten- und Rehabilitationssport, der Sport für Ältere, der Sport in Stadtgebieten mit besonderen sozialen Problemen, die Gleichstellung von Mädchen und Frauen im Sport und die Gesundheitsvorsorge durch entsprechende Kurse und Veranstaltungen.
2. Förderung des Leistungssports
Die Stadt Frankfurt am Main fördert Leistungssport treibende Vereine, Leistungsgemeinschaften sowie überörtliche Einrichtungen des Leistungssports, die auch für den Frankfurter Leistungssport Impulse setzen. Leistungsgemeinschaften sowie einzelne Vereine können unter Darlegung der Finanzplanung eine gesonderte Bezuschussung im Bereich Leistungssport beantragen.
3. Sportkreis und Sportjugend
Die Arbeit des Sportkreises Frankfurt am Main ist durch eine Grundförderung sicherzustellen. Dazu gehört auch eine pauschale Bezuschussung für das Sportabzeichen. Über die Höhe der Mittel entscheidet die Stadtverordnetenversammlung jährlich.
4. Veranstaltungen und sonstige finanzielle Förderungen
Die Stadt kann Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung für den Breiten- oder Leistungssport finanziell durch Zuschüsse, Zuwendungen oder vertragliche Leistungen fördern. Dies gilt auch für einzelne Projekte oder Maßnahmen, bei denen sportliche Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. In Notfällen (z.B. Hochwasser, Brand, Unfälle) und zur Beseitigung oder Milderung nicht vorhersehbarer Härtefälle können zusätzlich Zuwendungen oder Zuschüsse geleistet werden.
5. Ehrungen
Gemäß der Ordnung der Stadt Frankfurt am Main für Auszeichnungen auf dem Gebiet des Sports stiftet sie in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen sowie langjähriger, ehrenamtlicher Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden eine Sportplakette.
Zu Vereinsjubiläen der Frankfurter Turn- und Sportvereine gewährt die Stadt Frankfurt am Main ab einem Bestehen von 25 Jahren zudem Jubiläumsgaben, deren Beträge abhängig von der Höhe des Jubiläums sind. Für besondere Veranstaltungen der Vereine stellt die Stadt Frankfurt im Rahmen der verfügbaren Mittel Pokale und andere Ehrenpreise bereit.
Weitere Informationen: Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt
Für Sportvereine mit eigenen Sportanlagen, -hallen oder Funktionsgebäuden (z.B. Umkleidegebäuden) gibt es seit 2008 das „Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Anlagen in Frankfurt am Main“. Vereine können besondere Zuschüsse beantragen, wenn sie zum Beispiel in eine neue Heizung, wassersparende Sanitärinstallationen- und Anlagen, Solaranlagen, eine energieeffiziente Beleuchtung, neue Fenster mit Isolierglas oder auch in Wärmedämmmaßnahmen an Dächern und Fassaden etc. investieren wollen.
Weitere Informationen: Förderprogramm Energieeinsparung
Die Antragsformulare und Verwendungsnachweise für die hier aufgeführten Punkte sind beim Sportamt der Stadt Frankfurt einzureichen. Aktuelle Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der Stadt Frankfurt am Main unter: www.frankfurt.de.
Kontakt:
Sportamt Frankfurt am Main
Hanauer Landstraße 54
60314 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 212 33565
Telefax: +49 (0)69 212 30720
E-Mail: ffm.sport-info@stadt-frankfurt.de